Der alte Tsunami-Artikel verlinkte example.com und beschrieb unbelegte Richtungs-, Radius- und Vorschausteuerungen. Diese Anleitung behandelt Niknocks NKHD_Tsunami, Version 1.2.0 bei Commit 906899d7836d17a3f9e4432b9db32ce8280fd2c7. Das browserbasierte Menü bietet Start, Stop, Pause, Reset Water und Close; /tsunami öffnet dieses Menü.
Entwicklerveröffentlichung und Dokumentation
Vorgeschriebenen Namen und Konfiguration verwenden
Benenne die Ressource wie in der README gefordert NKHD_Tsunami: Die NUI-Callbacks verwenden diesen Namen fest. Behalte fxmanifest.lua, config.lua, Client- und Serverskripte, html und beide Wasser-XML-Dateien zusammen. Konfiguriere maxWaterHeight, tsunamiSpeed, tsunamiWaitTime und WaterWaitingTime in config.lua und starte das gewählte Framework vor ensure NKHD_Tsunami. WaterWaitingTime verändert die Aktualisierungshäufigkeit und damit die Anstiegsgeschwindigkeit; es ist keine Qualitätsvorgabe.
Berechtigungen vor öffentlicher Nutzung korrigieren
Config.Framework wählt ESX, QBCore oder none. Der none-Zweig erlaubt jedem den Menüzugriff; Config.AdminPermission wird von der geprüften Berechtigungsfunktion nicht verwendet. Schwerer wiegt, dass die Serverereignisse für Start, Stop, Pause und Wasserrücksetzung keine erneute Berechtigungsprüfung ausführen. Beschränke diese Ereignisse serverseitig, prüfe die tatsächliche Berechtigungs-API des Frameworks und verhindere doppelte Flutschleifen. Ein beschränkter Chatbefehl schützt allein nicht die Ereignishandler.
Wasser und Bevölkerung nach dem Ereignis prüfen
Teste Beitritt während einer Flut, Pause gefolgt von Stop, wiederholte Starts und Ressourcenende auf einem isolierten Testserver. Die Client-Schwimmprüfung hat keine Abbruchbedingung, und der Code enthält keinen Bereinigungshandler für das Ressourcenende. Prüfe nach jedem Ausstieg die Wiederherstellung von normalem Wasser, Bevölkerungseinstellungen und NUI-Fokus. Die historischen Resmon-Werte des Entwicklers sind kein aktueller Benchmark; diese Quellcodeprüfung bestätigt keine Synchronisations- oder Leistungsgarantie.